Anmeldung der Bienenvölker
Veterinäramt (Kreisverwaltung):
Bienenvölker müssen wie andere Nutztiere zuerst beim Veterinäramt der Kreisverwaltung angemeldet werden. Nach der Anmeldung bekommt man von der Kreisverwaltung eine Betriebsregistriernummer. Wenn sich der Bienenstand nicht an der Wohnadresse des Imkers befindet, erhält man noch eine Standortregistriernummer oder evtl. mehrere. Der Standort des Bienenstandes sollte, wenn er sich in der freien Landschaft befindet, mit den Koordinaten angegeben werden. Diese kann man ermitteln, wenn man den Standort in Google Maps sucht und mit der rechten Maustaste anklickt.
Tierseuchenkasse:
Ausser bei der Kreisverwaltung sind die Bienenvölker auch bei der Tierseuchenkasse anzumelden. Dafür wird die Betriebsregistriernummer benötigt.
Wanderausweis oder Gesundheitszeugnis:
Wenn man mit den Bienen wandern will oder Völker verkaufen will, benötigt man eine amtstierärzliche Bescheinigung, daß die Völker als frei von der Krankheit "Bösartige Faulbrut" befunden worden sind. Diese Bescheinigung nennt sich auch Wanderausweis oder Gesundheitszeugnis. Sie gilt ein Jahr und sollte vor Beginn der Bienensaison beantragt werden.
Für die Ausstellung dieser amtstieräztlichen Bescheinigung muß der Bienenstand vom Bienensachverständigen (siehe Ansprechpartner) auf Faulbrut untersucht werden - visuell oder mit Futterkranzprobe. Vorher ist die Standortregistriernummer des Bienenstandes vom Imker auf dem Formular einzutragen. Nach der Untersuchung der Völker bzw. der Proben wird der Befund zum Veterinär geschickt und kommt - wenn alles in Ordnung ist - unterschrieben zum Imker zurück.
Tipp:
Rechtzeitig um die Registriernummern kümmern! Die Meldeformulare sind unter "Downloads" abgelegt und können dort heruntergeladen werden.
Wichtig:
Achten Sie immer beim Kauf von Bienenvölkern auf ein gültiges Gesundheitszeugnis!